- pactum de non petendo
- /paektam diy non patendow/ In the civil law, an agreement not to sue. A simple convention whereby a creditor promises the debtor that he will not enforce his claim
Black's law dictionary. HENRY CAMPBELL BLACK, M. A.. 1990.
Black's law dictionary. HENRY CAMPBELL BLACK, M. A.. 1990.
Pactum de non petendo — Ein pactum de non petendo (lat.: Vertrag, nicht zu fordern) bezeichnet in der Rechtswissenschaft ein Stillhalteabkommen, namentlich eine beidseitige Vereinbarung, aus einem Anspruch keine Forderungen zu erheben, wobei gleichgültig ist, ob dieser… … Deutsch Wikipedia
pactum de non petendo — Stillhalteabkommen; befristeter Verzicht auf die Geltendmachung einer Forderung durch rechtsgeschäftliche Vereinbarung, wonach der Schuldner vorübergehend zur Verweigerung der Zahlung berechtigt sein soll … Lexikon der Economics
Pactum — Pạctum [lateinisch »Vertrag«] das, (s)/...ta, Recht: im römischen Recht jede schuldrechtliche Vereinbarung, im Gegensatz zum formstrengen Vertrag (»Contractus«). Die Pacta erzeugten ursprünglich keine einklagbare Verbindlichkeit, sondern gaben … Universal-Lexikon
Pactum — (lat.), 1) im Allgemeinen jeder Vertrag; 2) nach Römischem Rechte eine formlose vermögensrechtliche Übereinkunft mehrer Personen, welche aber nicht geeignet war, eine klagbare Obligation zu Stande zu bringen, weil ihr die Voraussetzungen eines… … Pierer's Universal-Lexikon
De lege ferenda — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken … Deutsch Wikipedia
Ex aequo et bono — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken … Deutsch Wikipedia
Liste lateinischer Rechtsbegriffe — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken … Deutsch Wikipedia
Rechtslatein — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken … Deutsch Wikipedia
Latein im Recht — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken Römischen… … Deutsch Wikipedia
South African contract law — is essentially a modernised version of the Roman Dutch law of contract, [1] which is itself rooted in Roman law. In the broadest definition, a contract is an agreement entered into by two or more parties with the serious intention of creating a… … Wikipedia